Zum 1. Januar 2025 steigen entsprechend der Pflegereform 2025 alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent. Da der Anstieg der Pflegeleistungen von offizieller Stelle entschieden wurde, erfolgen die Anpassungen automatisch – Sie müssen dies nicht zusätzlich beantragen. Wir informieren Sie, mit welchen Beträgen Sie rechnen können.
Neue Leistungsbeträge durch die Pflegereform 2025
Durch die Pflegereform werden im Jahr 2025 die Leistungsbeträge zum 01.01.2025 erhöht. Die Erhöhung umfasst 4,5 Prozent der bisherigen Leistungen und wird den Pflegebedürftigen oder den betreuenden Angehörigen entsprechend ab Zuweisung eines Pflegegrades zugestanden. Sind bereits Leistungen beantragt worden, wird die Erhöhung automatisch durchgeführt und wie zuvor in der neuen Höhe überwiesen.
Erhöhung bei Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag dient, wie namentlich bereits erklärt, der Entlastung von pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen, um den Mehrbedarf durch die Pflegebedürftigkeit zu vereinfachen. Er kann eingesetzt werden, um stundenweise Betreuungsangebote wahrzunehmen als Hilfe bei der Altenbetreuung zu erhalten.
Pflegegrad
Pflegegrad | Entlastungsbetrag 2024 | Entlastungsbetrag 2025 |
---|---|---|
1 bis 5 | 125 Euro | 131 Euro |
Erhöhung von Pflegegeld
Pflegegeld erhalten alle pflegebedürftigen Menschen, die mit Pflegegrad 2 oder höher zu Hause oder in privaten Wohngemeinschaften von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden.
Pflegegrad | Pflegegeld 2024 | Pflegegeld 2025 |
---|---|---|
2 | 332 Euro | 347 Euro |
3 | 573 Euro | 599 Euro |
4 | 765 Euro | 800 Euro |
5 | 947 Euro | 990 Euro |
Höherer Betrag für Pflege-Sachleistungen
Als Pflege-Sachleistungen gelten alle Dienstleistungen, die durch zugelassene Pflege- und Betreuungsdienste zu Gunsten von pflegebedürftigen Menschen bei der Pflege zu Hause erbracht werden. Hierzu zählt beispielsweise die Hilfe bei der professionellen Körperpflege und Versorgung. Der Betrag für Pflege-Sachleistungen wird auch bei Eintreten der Pflegereform 2025 entsprechend einem von der Pflegestufe abhängigen Höchstbetrag für Sachleistungen erstattet:
Pflegegrad | Pflege-Sachleistungen 2024 | Pflege-Sachleistungen 2025 |
---|---|---|
2 | 761 Euro | 796 Euro |
3 | 1.432 Euro | 1.497 Euro |
4 | 1.778 Euro | 1.859 Euro |
5 | 2.200 Euro | 2.299 Euro |
Höherer Betrag für Kombinationsleitungen
Die Beträge für Pflegegeld und Pflegesachleistungen können auch nach der Pflegereform 2025 als Kombinationsleistungen in Anspruch genommen werden. Haben Sie sich für diese Variante entschieden, erhöht sich auch der Kombinationsbetrag entsprechend der jeweils prozentualen Berechnung der Kombination aus Pflegegeldleistung und Pflege-Sachleistung.
Höherer Betrag für Tages- und Nachtpflege
Leistungsbeträge für die Tagespflege und die Nachtpflege können ab Pflegegrad 2 für die Pflege zu Hause eingesetzt werden. Liegt nur ein Pflegegrad 1 vor, steht ausschließlich der Entlastungsbetrag für die stundenweise Tages- und Nachtpflege zur Verfügung.
Pflegegrad | Tages- und Nachtpflege 2024 | Tages- und Nachtpflege 2025 |
---|---|---|
2 | 689 Euro | 721 Euro |
3 | 1.298 Euro | 1.357 Euro |
4 | 1.612 Euro | 1.685 Euro |
5 | 1.995 Euro | 2.085 Euro |
Veränderungen in der Ersatz- und Kurzzeitpflege
Ab Pflegegrad 2 stehen pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen Beträge für die Ersatz- und Kurzzeitpflege zur Verfügung, um die Kosten für die pflegerische Versorgung an bis zu 42 Tagen (6 Wochen) im Jahr zu gewährleisten, wenn die pflegenden Personen Urlaub machen oder aus persönlichen Gründen verhindert sind, die Pflege zu übernehmen. Ist zudem für einen begrenzten Zeitraum stationäre Pflege erforderlich, wird über die Kurzzeitpflege ein Betrag für bis zu 56 Tage (8 Wochen) zur Verfügung gestellt.
Leistungen | Höchstbetrag 2024 | Höchstbetrag 2025 |
---|---|---|
Ersatzpflege | 1.612 Euro zzgl. 806 Euro aus nicht eingesetzter Kurzzeitpflege | 1.685 Euro zzgl. 843 Euro aus nicht eingesetzter Kurzzeitpflege |
Kurzzeitpflege | 1.774 Euro zzgl. 1.612 Euro aus nicht eingesetzter Ersatzpflege | 1.854 Euro zzgl. 1.685 Euro aus nicht eingesetzter Ersatzpflege |
Darüber hinaus werden die Beiträge ab 01. Juli 2025 zusammengelegt, um den flexiblen Einsatz des Kombinationsbetrages von maximal 3.539 Euro zu vereinfachen. Der maximale Zeitraum für das hälftige Pflegegeld ergänzend für den Betrag der Ersatzpflege wird an den Zeitraum der Kurzzeitpflege von 6 auf 8 Wochen verlängert. Eine Vorpflegezeit, die vor dem Zeitraum der Inanspruchnahme der Leistung ab Zusprechung des Pflegegrades durch die Pflegekasse liegt, entfällt ersatzlos.
Höherer Betrag für vollstationäre Pflege
Sind Menschen mit einem zugewiesenen Pflegegrad in einer Pflege-Einrichtung untergebracht, erhalten sie von der Pflegeversicherung pauschale Beträge entsprechend dem Pflegegrad als Zuschüsse zur Deckung der pflegebedingt anfallenden Kosten für die Pflegeeinrichtung.
Pflegegrad | Betrag zur vollstationären Pflege 2024 | Betrag zur vollstationären Pflege 2025 |
---|---|---|
1 | 125 Euro | 131 Euro |
2 | 770 Euro | 805 Euro |
3 | 1.262 Euro | 1.319 Euro |
4 | 1.775 Euro | 1.855 Euro |
5 | 2.005 Euro | 2.096 Euro |
Höhere Beträge auch für weitere Leistungen durch Pflegereform 2025
Neben den bereits aufgeführten Leistungen gibt es kleinere Zusatzleistungen und Einmalzuschüsse, die bei der Pflegekasse beantragt werden können. Diese Leistungen sind ab der Zuweisung von Pflegegrad 1 oder höher möglich und wurden ebenfalls entsprechend der Pflegereform 2025 erhöht:
Leistung / Zweck | Betrag 2024 | Betrag 2025 |
---|---|---|
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 40 Euro / Monat | 42 Euro / Monat |
Wohnumfeld-Verbesserung
Leistung / Zweck | Betrag 2024 | Betrag 2025 |
---|---|---|
(z.B. behindertengerechtes Bad, Treppenlift) | 4.000 Euro je Person | 4.180 Euro je Person |
Pro Maßnahme Höchstbetrag bei vier oder mehr Pflegebedürftigen im Haushalt | 16.000 Euro je Person | 16.720 Euro je Person |
Vollstationäre Pflege bei einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen | 266 Euro / Monat | Monat 278 Euro |
Budget für ambulant betreute Wohngemeinschaften (Wohngruppenzuschlag) | 214 Euro / Monat | 224 Euro / Monat |
Anschubfinanzierung bei Gründung einer Wohngruppe | 2.500 Euro / einmalig | 2.613 Euro / einmalig |
Höchstbetrag je Wohngruppe 10.000 Euro | Höchstbetrag je Wohngruppe 10.451 Euro | |
Einmalig Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) | 50 Euro / Monat | 53 Euro / Monat |
Beratung zu den Kosten für die 24 Stunden-Pflege bei herz & hand
Haben Sie Fragen zu den Veränderungen durch die Pflegereform 2025, welche die Unterstützung Ihrer Lieben in der 24 Stunden Pflege betreffen? Gerne beraten wir Sie persönlich zu den Kosten einer polnischen Pflegekraft oder zur geeigneten Unterstützung, um Pflegeengpässe zu vermeiden. Unser versiertes Team bei herz & hand begleitet Sie gerne bei der kompetenten, liebevollen Pflege zu Hause.
Quellen:
Bundesgesundheitsministerium: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/pflegereform-beschluss-bundestag-26-05-23.html