Pflegereform 2025 – Was ändert sich?

Pflegereform 2025
Inhaltsverzeichnis

Zum 1. Januar 2025 steigen entsprechend der Pflegereform 2025 alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent. Da der Anstieg der Pflegeleistungen von offizieller Stelle entschieden wurde, erfolgen die Anpassungen automatisch – Sie müssen dies nicht zusätzlich beantragen. Wir informieren Sie, mit welchen Beträgen Sie rechnen können.

Neue Leistungsbeträge durch die Pflegereform 2025

Durch die Pflegereform werden im Jahr 2025 die Leistungsbeträge zum 01.01.2025 erhöht. Die Erhöhung umfasst 4,5 Prozent der bisherigen Leistungen und wird den Pflegebedürftigen oder den betreuenden Angehörigen entsprechend ab Zuweisung eines Pflegegrades zugestanden. Sind bereits Leistungen beantragt worden, wird die Erhöhung automatisch durchgeführt und wie zuvor in der neuen Höhe überwiesen.

Erhöhung bei Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag dient, wie namentlich bereits erklärt, der Entlastung von pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen, um den Mehrbedarf durch die Pflegebedürftigkeit zu vereinfachen. Er kann eingesetzt werden, um stundenweise Betreuungsangebote wahrzunehmen als Hilfe bei der Altenbetreuung zu erhalten.

Pflegegrad  

PflegegradEntlastungsbetrag 2024Entlastungsbetrag 2025
1 bis 5125 Euro131 Euro

Erhöhung von Pflegegeld

Pflegegeld erhalten alle pflegebedürftigen Menschen, die mit Pflegegrad 2 oder höher zu Hause oder in privaten Wohngemeinschaften von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden.

PflegegradPflegegeld 2024Pflegegeld 2025
2332 Euro347 Euro
3573 Euro599 Euro
4765 Euro800 Euro
5947 Euro990 Euro

Höherer Betrag für Pflege-Sachleistungen

Als Pflege-Sachleistungen gelten alle Dienstleistungen, die durch zugelassene Pflege- und Betreuungsdienste zu Gunsten von pflegebedürftigen Menschen bei der Pflege zu Hause erbracht werden. Hierzu zählt beispielsweise die Hilfe bei der professionellen Körperpflege und Versorgung. Der Betrag für Pflege-Sachleistungen wird auch bei Eintreten der Pflegereform 2025 entsprechend einem von der Pflegestufe abhängigen Höchstbetrag für Sachleistungen erstattet:

PflegegradPflege-Sachleistungen 2024Pflege-Sachleistungen 2025
2761 Euro796 Euro
31.432 Euro1.497 Euro
41.778 Euro1.859 Euro
52.200 Euro2.299 Euro

Höherer Betrag für Kombinationsleitungen

Die Beträge für Pflegegeld und Pflegesachleistungen können auch nach der Pflegereform 2025 als Kombinationsleistungen in Anspruch genommen werden. Haben Sie sich für diese Variante entschieden, erhöht sich auch der Kombinationsbetrag entsprechend der jeweils prozentualen Berechnung der Kombination aus Pflegegeldleistung und Pflege-Sachleistung.

Höherer Betrag für Tages- und Nachtpflege

Leistungsbeträge für die Tagespflege und die Nachtpflege können ab Pflegegrad 2 für die Pflege zu Hause eingesetzt werden. Liegt nur ein Pflegegrad 1 vor, steht ausschließlich der Entlastungsbetrag für die stundenweise Tages- und Nachtpflege zur Verfügung.

PflegegradTages- und Nachtpflege 2024 Tages- und Nachtpflege 2025
2689 Euro721 Euro
31.298 Euro1.357 Euro
41.612 Euro1.685 Euro
51.995 Euro2.085 Euro

Veränderungen in der Ersatz- und Kurzzeitpflege

Ab Pflegegrad 2 stehen pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen Beträge für die Ersatz- und Kurzzeitpflege zur Verfügung, um die Kosten für die pflegerische Versorgung an bis zu 42 Tagen (6 Wochen) im Jahr zu gewährleisten, wenn die pflegenden Personen Urlaub machen oder aus persönlichen Gründen verhindert sind, die Pflege zu übernehmen. Ist zudem für einen begrenzten Zeitraum stationäre Pflege erforderlich, wird über die Kurzzeitpflege ein Betrag für bis zu 56 Tage (8 Wochen) zur Verfügung gestellt.

LeistungenHöchstbetrag 2024Höchstbetrag 2025
Ersatzpflege1.612 Euro zzgl. 806 Euro aus nicht eingesetzter Kurzzeitpflege1.685 Euro zzgl. 843 Euro aus nicht eingesetzter Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege1.774 Euro zzgl. 1.612 Euro aus nicht eingesetzter Ersatzpflege1.854 Euro zzgl. 1.685 Euro
aus nicht eingesetzter Ersatzpflege

Darüber hinaus werden die Beiträge ab 01. Juli 2025 zusammengelegt, um den flexiblen Einsatz des Kombinationsbetrages von maximal 3.539 Euro zu vereinfachen. Der maximale Zeitraum für das hälftige Pflegegeld ergänzend für den Betrag der Ersatzpflege wird an den Zeitraum der Kurzzeitpflege von 6 auf 8 Wochen verlängert. Eine Vorpflegezeit, die vor dem Zeitraum der Inanspruchnahme der Leistung ab Zusprechung des Pflegegrades durch die Pflegekasse liegt, entfällt ersatzlos.

Höherer Betrag für vollstationäre Pflege

Sind Menschen mit einem zugewiesenen Pflegegrad in einer Pflege-Einrichtung untergebracht, erhalten sie von der Pflegeversicherung pauschale Beträge entsprechend dem Pflegegrad als Zuschüsse zur Deckung der pflegebedingt anfallenden Kosten für die Pflegeeinrichtung.

PflegegradBetrag zur vollstationären Pflege 2024Betrag zur vollstationären Pflege 2025
1125 Euro131 Euro
2770 Euro805 Euro
31.262 Euro1.319 Euro
41.775 Euro1.855 Euro
52.005 Euro2.096 Euro

Höhere Beträge auch für weitere Leistungen durch Pflegereform 2025

Neben den bereits aufgeführten Leistungen gibt es kleinere Zusatzleistungen und Einmalzuschüsse, die bei der Pflegekasse beantragt werden können. Diese Leistungen sind ab der Zuweisung von Pflegegrad 1 oder höher möglich und wurden ebenfalls entsprechend der Pflegereform 2025 erhöht:

Leistung / ZweckBetrag 2024Betrag 2025
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch40 Euro / Monat42 Euro / Monat

Wohnumfeld-Verbesserung

Leistung / ZweckBetrag 2024Betrag 2025
(z.B. behindertengerechtes Bad, Treppenlift)4.000 Euro je Person4.180 Euro je Person
Pro Maßnahme Höchstbetrag bei vier oder mehr Pflegebedürftigen im Haushalt16.000 Euro je Person 16.720 Euro je Person
Vollstationäre Pflege bei einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen266 Euro / MonatMonat 278 Euro
Budget für ambulant betreute Wohngemeinschaften
(Wohngruppenzuschlag)
214 Euro / Monat224 Euro / Monat
Anschubfinanzierung bei Gründung
einer Wohngruppe
2.500 Euro / einmalig2.613 Euro / einmalig
Höchstbetrag je Wohngruppe 10.000 EuroHöchstbetrag je Wohngruppe 10.451 Euro
Einmalig Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)50 Euro / Monat53 Euro / Monat

Beratung zu den Kosten für die 24 Stunden-Pflege bei herz & hand

Haben Sie Fragen zu den Veränderungen durch die Pflegereform 2025, welche die Unterstützung Ihrer Lieben in der 24 Stunden Pflege betreffen? Gerne beraten wir Sie persönlich zu den Kosten einer polnischen Pflegekraft oder zur geeigneten Unterstützung, um Pflegeengpässe zu vermeiden. Unser versiertes Team bei herz & hand begleitet Sie gerne bei der kompetenten, liebevollen Pflege zu Hause.

Quellen:

Bundesgesundheitsministerium: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/pflegereform-beschluss-bundestag-26-05-23.html

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