Rechtliche Rahmenbedingungen Pflege

Rechtliche Rahmenbedingungen Pflege bei der Vermittlung von polnischem 24h-Pflegepersonal / 24h-Hauswirtschafterin.

Seit Beginn unserer Agenturgründung in 2010 legen wir als Pflegevermittlung herz&hand höchsten Wert auf qualitativ hochwertige Betreuungs- und Pflegedienstleistungen. Deshalb arbeiten wir nur mit den erfahrenen Dienstleistungs- und Pflegeagenturen zusammen.

Alle vermittelten Pflege- und Betreuungskräfte sind bei unseren polnischen / osteuropäischen Unternehmen / Pflegeagenturen angestellt. Sie sind in vollem Umfang sozial- und krankenversichert, sodass Steuern und sonstige fiskalische Abgaben an die dortigen Behörden abgeführt werden.

Bei der Vermittlung und beim Arbeitseinsatz in Deutschland handelt es sich somit um eine seriöse und zu 100% legale Arbeitnehmerentsendung laut europäischem A1-Formular.

Die Pflegevermittlung herz&hand vermittelt im Bereich häuslicher Senioren- und Altenpflege kein selbstständiges Betreuungs- und Pflegepersonal aus Osteuropa, da bei solch einer direkten Beschäftigung die Gefahr einer Scheinselbstständigkeit besteht.

Das von uns vermittelte Pflegepersonal verfügt über eine Festanstellung bei einer unserer Partnerfirmen in Osteuropa.

Die A1-Bescheinigung (früher E101), die für alle Pflegekräfte vorhanden ist, bestätigt, dass das von uns vermittelte Pflegepersonal sämtliche anfallenden Beiträge für die Sozial- und Krankenversicherung im eigenen Land abführen und gemäß geltendem Recht versichert sind. Somit ist ein 100% legaler Einsatz gewährleistet.

Wir legen äußersten Wert auf qualifiziertes und höchst motiviertes Betreuungs- und Pflegepersonal. Der Zusammenschluss eines leistungsstarken Netzwerkes von osteuropäischen Partneragenturen ermöglicht uns, Ihnen innerhalb weniger Tage eine bedarfsgerechte häuslicher 24h-Betreuung zu vermitteln. Ab Eingang Ihres Fragebogens zur Pflege- und Betreuungssituation ist eine Anreise innerhalb von 3 bis 14 Tagen möglich.

Herkunftsländer unserer vermittelten Pflegekräfte: Polen, Ungarn, Slowakei, Bulgarien und Kroatien.