Manchmal passiert es von heute auf morgen: Ein Sturz, ein Schlaganfall oder eine schwere Erkrankung – und ein Mensch, der bisher selbstständig gelebt hat, kann sich plötzlich nicht mehr allein versorgen. Für Angehörige ist das ein Schock. Gleichzeitig müssen in kurzer Zeit viele Entscheidungen getroffen werden.
Die gute Nachricht: Sie müssen nicht alles auf einmal lösen. Mit den folgenden Schritten behalten Sie den Überblick – und wissen, wo Sie Unterstützung bekommen.
Das Wichtigste in Kürze
- Pflegegrad sofort beantragen – Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung.
- Kostenlose Pflegeberatung nutzen – darauf haben Sie einen gesetzlichen Anspruch.
- Im Krankenhaus den Sozialdienst bzw. das Entlassmanagement ansprechen.
- Zeit für die Organisation: Berufstätige können sich kurzfristig freistellen lassen.
- Vollmachten klären, solange der Betroffene noch selbst entscheiden kann.
Schritt 1: Ruhe bewahren und Zeit schaffen
So schwer es fällt: Nehmen Sie sich bewusst Zeit, um die Situation zu ordnen. Berufstätige Angehörige haben dabei Rechte:
- Kurzzeitige Arbeitsverhinderung: Bei einem akuten Pflegefall dürfen Sie bis zu zehn Arbeitstage fernbleiben, um die Pflege zu organisieren. Für diese Zeit kann ein Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz beantragt werden.
- Pflegezeit: Eine teilweise oder vollständige Freistellung von bis zu sechs Monaten ist möglich (in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten).
- Familienpflegezeit: Längerfristig können Sie Ihre Arbeitszeit für bis zu 24 Monate reduzieren (in Betrieben mit mehr als 25 Beschäftigten).
Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag zum Pflegezeitgesetz.
Schritt 2: Pflegegrad beantragen
Sobald absehbar ist, dass Ihr Angehöriger dauerhaft Hilfe braucht, sollten Sie den Pflegegrad beantragen. Ein kurzer Anruf oder ein formloses Schreiben an die Pflegekasse genügt – sie ist bei der Krankenkasse angesiedelt. Wichtig: Die Leistungen gelten ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde. Warten Sie also nicht.
Anschließend kommt eine Gutachterin oder ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (bei Privatversicherten: Medicproof) zu Besuch und prüft, wie selbstständig die Person im Alltag noch ist. Daraus ergibt sich einer von fünf Pflegegraden. Befindet sich Ihr Angehöriger noch im Krankenhaus oder in der Reha, wird die Begutachtung beschleunigt.
Tipp: Ein Pflegetagebuch hilft bei der Begutachtung
Notieren Sie einige Tage lang, wobei Ihr Angehöriger Hilfe braucht – beim Aufstehen, Waschen, Anziehen, Essen, bei Medikamenten oder weil er sich zeitlich nicht mehr orientieren kann. So vergessen Sie beim Termin nichts Wichtiges. Passende Vorlagen finden Sie kostenlos in unserem Infomaterial.
Schritt 3: Kostenlose Beratung in Anspruch nehmen
Sie müssen sich nicht allein durch Anträge und Leistungen kämpfen. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung durch die Pflegekasse, auf Wunsch auch zu Hause. In München helfen außerdem Pflegestützpunkte und Beratungsstellen weiter. Liegt Ihr Angehöriger im Krankenhaus, ist der Sozialdienst die erste Anlaufstelle: Er unterstützt beim Entlassmanagement und kann Anträge und Hilfsmittel schon vor der Entlassung auf den Weg bringen.
Schritt 4: Die passende Versorgungsform finden
Die wichtigste Frage lautet: Wo und wie soll Ihr Angehöriger künftig versorgt werden? Die meisten Menschen möchten so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden bleiben. Je nach Bedarf gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Ambulanter Pflegedienst: kommt ein- oder mehrmals täglich für medizinische Behandlungspflege und Grundpflege.
- Tages- oder Kurzzeitpflege: entlastet pflegende Angehörige oder überbrückt die Zeit nach einem Krankenhausaufenthalt.
- 24-Stunden-Pflege (Betreuung in häuslicher Gemeinschaft): Eine Betreuungskraft lebt mit im Haushalt und unterstützt im Alltag – bei der Grundpflege, im Haushalt und als Gesellschaft. Das lässt sich gut mit einem ambulanten Pflegedienst kombinieren.
- Pflegeheim: sinnvoll, wenn eine Versorgung zu Hause nicht mehr möglich ist. Plätze sind oft knapp, Wartezeiten sind üblich.
Gerade bei einer plötzlichen Pflegebedürftigkeit ist eine Betreuung zu Hause oft schneller umsetzbar als ein Heimplatz. Eine Betreuungskraft kann meist innerhalb von 3 bis 7 Werktagen anreisen, im Notfall auch schneller. Einen Überblick über die Kosten finden Sie auf unserer Seite Preise.
Schritt 5: Wohnung und Hilfsmittel anpassen
Oft sind kleine Veränderungen nötig, damit die Pflege zu Hause sicher gelingt: ein Pflegebett, ein Rollator, Haltegriffe im Bad oder ein Hausnotruf. Viele Hilfsmittel werden von der Kranken- oder Pflegekasse übernommen, wenn sie ärztlich verordnet oder beantragt werden. Für größere Umbauten, etwa eine bodengleiche Dusche, gibt es ab Pflegegrad 1 Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Beantragen Sie diese vor Beginn der Arbeiten.
Schritt 6: Vollmachten und Verfügungen regeln
Falls noch nicht geschehen, sollten jetzt eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungsverfügung und eine Patientenverfügung erstellt werden – solange Ihr Angehöriger noch selbst entscheiden kann. Nur so dürfen Sie im Ernstfall schnell handeln, etwa bei Verträgen, Bankgeschäften oder medizinischen Entscheidungen. Liegt keine Vollmacht vor, muss gegebenenfalls das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung einrichten, was Zeit kostet.
Checkliste: Plötzlich Pflegefall
- Arbeitgeber informieren und ggf. kurzzeitige Arbeitsverhinderung nutzen
- Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen
- Pflegetagebuch führen
- Kostenlose Pflegeberatung vereinbaren (im Krankenhaus: Sozialdienst)
- Versorgungsform wählen: ambulant, 24-Stunden-Betreuung, Kurzzeitpflege oder Heim
- Hilfsmittel und Wohnungsanpassung beantragen
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung prüfen
Wir helfen Ihnen – persönlich und schnell
Sie stehen plötzlich vor der Frage, wie Ihr Angehöriger zu Hause versorgt werden kann? Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich – persönlich durch die Inhaberin Irene Stuber, täglich von 9 bis 20 Uhr unter 089 – 88 949 134. Oder Sie nutzen unsere Anfrage in 2 Minuten.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Pflegeberatung im Einzelfall. Aktuelle Leistungsbeträge erfahren Sie bei Ihrer Pflegekasse.