Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III): Gute Pflege sichern – vor Ort in München!

Pflegestärkungsgesetz 3
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Alle guten Dinge sind drei! Das Erste Pflegestärkungsgesetz brachte mehr Leistungen für Pflegebedürftige, vor allem für die ambulante und häusliche Seniorenbetreuung im eigenen Zuhause. Mit dem Zweiten wurde ein zeitgemäßer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt – mit leistungsmäßiger Gleichstellung Demenzkranker. Das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) rundete die Pflegereform ab. Doch welche Verbesserungen sind Ziel des PSG III?

Was brachte die Pflegereform auf den Weg – dank Pflegestärkungsgesetz I, II und III?

Die Pflegestärkungsgesetze I und II sorgten nicht nur dafür, dass Menschen mit Demenz, dauerhaft psychisch Kranke und geistig Behinderte seit 2017 die gleichen Leistungen der Pflegeversicherung wie körperlich Eingeschränkte erhalten. Sondern reformierten auch die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der gesetzlichen Krankenkassen (MDK) bzw. durch Medicproof, den Dienst der Privaten. Fünf Pflegegrade traten an die Stelle der bisherigen drei Pflegestufen. Aber keine gute Pflege, niedrigschwellige Hilfe und Beratung ohne funktionierende Strukturen: Um genau dies sicherzustellen, trat zum 1. Januar 2017 das PSG III in Kraft. Seither ist es Aufgabe der Kommunen, die Beratungsangebote für Pflegebedürftige, Behinderte und deren Angehörige zu koordinieren – bundesweit, an Pflegestützpunkten von Städten und Kreisen. Außerdem regelt das PSG III klar und transparent, wer die Kosten für die Pflege behinderter Menschen trägt. Aber das PSG III tat noch mehr: Angesichts der Häufung von Betrugsfällen durch Pflegedienste stattete der Gesetzgeber die Krankenkassen mit deutlich mehr Prüf- und Kontrollbefugnissen aus, um Abrechnungsbetrug aufzudecken und zu bekämpfen.

Wie wird Pflege, Beratung und Betreuung durch das dritte Pflegestärkungsgesetz vor Ort jetzt organisiert?

Lange waren die Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen bei der Organisation von Beratungs-, Pflege- und Betreuungsangeboten vor Ort begrenzt. Mit dem PSG III änderte sich das: Eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern setzte sich an einen Tisch, um dazu Leitlinien zu formulieren. Ein Schwerpunkt des PSG ist die Stärkung ambulanter Pflege. Sozialräume sind so zu gestalten, dass Pflegebedürftige möglichst lange im vertrauten häuslichen und familiären Umfeld leben können, statt ins Pflegeheim umzuziehen. Neben der Information zu Entlastungs- und Betreuungsleistungen der Pflegeversicherung übernehmen die Pflegestützpunkte nun auch die Koordination. Kurz gesagt: Die Kommunen – gleichzeitig Sozialleistungsträger – wissen selbst am besten, welche Beratungs-, Pflege- und Betreuungsangebote es in einer Stadt wie München bzw. in ihrem Landkreis vor der eigenen Haustür gibt. Regionale Pflegeausschüsse aus Trägern ambulanter und stationärer Pflege, Pflegekassen und Sozialhilfeträgern arbeiten daran, Angebote von Beratung, Pflege und Betreuung z. B. vor Ort in München zu verbessern und auszubauen. Wie durch qualifizierte Pflegeberatung, die auch ins Haus kommt (vgl. § 7 Abs. 2, § 37 Abs. 8 PSG III), niedrigschwellige Betreuungsangebote für Demenzkranke oder Pflegekurse für Angehörige. Pflegeberatung und kommunale Pflegeangebote wie Altenhilfe oder Betreuung werden verzahnt. Wie wird das Ganze finanziert? Nicht länger allein durch Kommunen und Pflegekassen, sondern nun auch durch die Krankenkassen. Was Sinn macht, denn schließlich profitieren letztere von guter Pflegeberatung.

Welcher Träger zahlt wann – und was? Zuständigkeiten bei Kosten der Pflege Behinderter transparenter

Was ist Pflege, was ist Eingliederungshilfe? Das PSG III präzisiert diese Unterscheidung. Beides ist weiter gleichrangig, aber Sozialämter und Pflegekassen sind aufgefordert, zukünftig verlässlich zu regeln, wer bei Zusammentreffen gleicher Leistungen die Kosten für die Pflege von Menschen mit Behinderungen übernimmt. Behinderte, die ambulante Pflege brauchen, bekommen nun vorrangig Pflegeleistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz statt Eingliederungshilfe nach dem Teilhabegesetz. Sie sind als behinderter Mensch hauptsächlich auf Eingliederungshilfe angewiesen? Dann übernehmen Sozialhilfe- oder Rehabilitationsträger wie Rentenversicherungen etc. die Kosten für die häusliche Pflege – und nicht die Pflegekassen.

Wie findet das PSG III schwarze Schafe? Abrechnungsbetrug aufdecken

Das Dritte Pflegestärkungsgesetz enthält auch ein Maßnahmenpaket, um Abrechnungsbetrug vorzubeugen, aufzudecken und zu bekämpfen. Regelungen dazu greifen sowohl bei gesetzlicher Krankenversicherung (SGB V) als auch Pflegeversicherung (SGB XI), um lückenlose Prüfungen bei Leistungsqualität und Abrechnung zu garantieren. Mehr systematische Prüfbefugnisse also, vor allem im Kampf gegen betrugsverdächtige Pflegedienste: Im Frühjahr 2016 stießen gesetzliche Krankenkassen auf systematischen Abrechnungsbetrug in der ambulanten Intensivpflege. Ab sofort unterliegen Pflegedienste, die ausschließlich häusliche Krankenpflege anbieten, den branchenüblichen Qualitäts- und Abrechnungsprüfungen des MDK. Zusätzlich können die Krankenkassen Abrechnungen von Pflegediensten auch MDK-unabhängig überprüfen. Auf diese Weise bekommt die neue Selbstverwaltung der Pflege eine weit bessere Handhabe, um schwarze Schafe unter den Pflegediensten zu sanktionieren.

Wann dürfen MDK und Krankenkassen Kontrollen durchführen?

Durfte bei ambulanten Pflegediensten bislang nur im dringenden Verdachtsfall unangemeldet kontrolliert werden, schließt das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) diese Lücke. Krankenkassen können veranlassen, dass der MDK Qualität und Abrechnung auch bei Leistungen der häuslichen Krankenpflege gem. § 37 SGB V durch Regel- oder Anlassprüfungen kontrolliert. Eine Regelprüfung muss einen Tag zuvor angemeldet werden. Gibt es dagegen einen konkreten Anlass, erfolgt die anlassbezogene Prüfung ohne Anmeldung. Zusätzlich nimmt das PSG III die Intensivpflege in den Blick: Ein Pflegedienst, der zwei oder mehr Versicherte in einer durch das Unternehmen selbst (oder einen Dritten) organisierten Wohneinheit in außerklinischer Intensivpflege versorgt, müssen dies den Krankenkassen nun anzeigen. Prüfungen in solchen Wohneinheiten erfolgen grundsätzlich ohne vorherige Anmeldung. Was wird dabei kontrolliert? Z. B., ob der Umfang der abgerechneten Leistungen zur Einsatzdauer passt: Wie lange hat sich die Pflegekraft dem Patienten gewidmet, um z. B. die künstliche Beatmung sicherzustellen? Der genannte Zeitraum muss genügen, um eine abgerechnete Leistung zu erbringen – nicht irgendwie, sondern nach fachlichem Ermessen. Und bei Auswahl einer Stichprobe wird nicht nur darauf abgestellt, ob ein Versicherter ambulante Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI erhält. Sondern darauf, ob ein Pflegedienst neben Pflegesachleistungen auch Leistungen häuslicher Krankenpfege (HKP) erbringt.

Woran erkennen Sie eine seriöse Pflegeagentur für 24-Stundenpflege?

Nicht ungesagt bleiben soll, dass die überwiegende Zahl der Pflegedienste seriös arbeitet. Umso wichtiger ist der Lückenschluss durch das PSG III, um Missbrauch einen Riegel vorzuschieben. Dies gilt nicht weniger auch auf die gesetzgeberische Verantwortung beim Thema 24-Stunden-Pflege durch Pflegekräfte aus Polen und Osteuropa. Unseriöse Anbieter machen sich auch illegaler Praktiken schuldig – wie Ausbeutung, Schwarzarbeit, Scheinselbstständigkeit und Sozialbetrug in dieser Branche – zum Nachteil von Betreuungskraft und Pflegebedürftigem. Seriöse, erfahrene Vermittlung von Pflegepersonal und Haushaltshilfen aus Osteuropa dagegen arbeitet nur mit etablierten Dienstleistungs- und Pflegeagenturen zusammen. Personal, das hier nach Deutschland entsandt wird, ist bei diesen Unternehmen im Herkunftsland angestellt- die richtigen Bedingungen für eine qualitativ hochwertige Betreuung, Pflege und Hilfe im Haushalt. Nicht zuletzt, weil diese Kräfte voll sozial- und krankenversichert sind – und in der Heimat Steuern zahlen. Denn legale Pflegeagenturen – wie Herz & Hand München – vermitteln Pflegekräfte aus Ländern wie Polen, der Slowakei, Ungarn, Bulgarien oder Kroatien ausschließlich im Rahmen des EU-Entsendegesetzes in die häusliche Altenpflege.

Pflege mit Herz & Hand! Mehr Lebensqualität, mehr Entlastung im Alltag

So lautet das Credo der Pflegevermittlung Herz & Hand in München. Weshalb wir 24-h-Pflege und häusliche Demenzbetreuung nicht dem Zufall überlassen, sondern im persönlichen Kontakt mit Ihnen besprechen: Welche Vorstellungen, welche Wünsche, welchen konkreten Pflegebedarf haben Sie? Aber auch die Chemie zwischen Ihnen und der Pflegekraft sollte stimmen. Bei Herz & Hand kennen wir die Kräfte, die wir Ihnen vorschlagen – von fachlicher und sprachlicher Qualifikation bis zum persönlichen Background. Sie benötigen fürsorgliche, bezahlbare Unterstützung in München, aber ein Platz im Pflegeheim kommt für Sie nicht infrage? Wir sind an Ihrer Seite!

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