Für aktuelle und zukünftige Pflegebedürftige kommt es ab dem 1. Januar 2017 zu einer grundlegenden Änderungen – der Pflegereform 2017. Wenn Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung bezogen werden, findet die Einstufung des Pflegebedürftigen nicht mehr nach Pflegestufen, sondern Pflegegraden statt. Der Gesetzgeber hat diese Änderung im Rahmen des Pflegestärkungsgesetzes 2 beschlossen, aus den drei bekannten Pflegestufen sind fünf Pflegegrade geworden. Wie sich diese gestalten und was die Umstellung finanziell bedeutet, möchten wir Ihnen im Folgenden erläutern.
Warum die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade?
Als die gesetzliche Pflegeversicherung in den 1990er Jahren eingeführt wurde, war die Praxistauglichkeit des Modells schwer abschätzbar. Nach zwei Jahrzehnten sind die Schwächen des bisherigen Systems deutlich geworden. Zum einen reicht der gesetzliche Pflegezuschuss in vielen Fällen nicht aus, um eine würdige Pflege zu gewährleisten. Zum anderen wurden Einschränkungen von Alltagskompetenzen bei Demenz-Kranken zu wenig berücksichtigt, die nicht zwangsläufig eine hohe Pflegestufe durch Berücksichtigung ihres guten, körperlichen Zustands erreichen. Durch die Umstellung auf die fünf neuen Pflegegrade soll dies zukünftig anders werden.
Um den Grad der Selbstständigkeit und der potenziellen Pflegebedürfigkeit zu bestimmen, wird zukünftig auf sechs Lebensaspekte geschaut. Die Hilfe bei alltäglichen Aktivitäten sowie der generelle Hilfsbedarf bei Tag und in der Nacht werden ebenso berücksichtigt wie psychosoziale und krankheitsbedingte Effekte. Der Aufstieg in den nächst höheren Pflegegrad soll bei Verschlechterung des körperlichen Zustands erfolgen. Ist die Alltagskompetenz umso stärker eingeschränkt, was gerade bei einer fortschreitenden Demenz-Erkrankung üblich ist, ist sogar ein Aufstieg in den übernächsten Pflegegrad möglich.
Einige Gründe für die Umstellung waren:
Ganzheitlichere Erfassung des Pflegebedarfs:
Die Pflegegrade berücksichtigen nicht nur körperliche Einschränkungen, sondern auch geistige und psychische Beeinträchtigungen. Dadurch werden individuelle Bedürfnisse besser erfasst und die Pflegeleistungen können genauer auf die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen zugeschnitten werden.
Einfachere Einschätzung der Pflegebedürftigkeit:
Die Umstellung auf Pflegegrade sollte das Bewertungssystem verständlicher und nachvollziehbarer machen. Die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit basiert nun auf einem differenzierteren Kriterienkatalog, der eine gerechtere Einstufung ermöglicht.
Bessere Unterstützung für Demenzkranke:
Vor der Umstellung wurden Demenzerkrankungen oft nicht angemessen berücksichtigt. Mit den Pflegegraden werden auch kognitive Einschränkungen wie Demenz besser in die Bewertung einbezogen, was zu einer adäquateren Unterstützung dieser Patientengruppe führt.
Angleichung an internationale Standards:
Die Umstellung auf Pflegegrade orientierte sich auch an internationalen Standards für die Bewertung von Pflegebedürftigkeit. Dies ermöglicht einen Vergleich und eine bessere Anpassung an internationale Entwicklungen und Best Practices.
Förderung von präventiven Maßnahmen:
Durch die differenziertere Bewertung sollen auch präventive Maßnahmen gestärkt werden, um die Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der Pflegebedürftigen zu fördern und ihre Lebensqualität zu verbessern. Die Einführung der Pflegegrade war somit ein Schritt hin zu einer gerechteren und bedarfsorientierteren Erfassung von Pflegebedürftigkeit, um eine adäquate Versorgung für alle Pflegebedürftigen zu gewährleisten.
Die fünf neuen Pflegegrade 2017 im Überblick
Eine konkreter Vergleich zwischen den bisherigen Pflegestufen und den zukünftigen Pflegegraden ist schwierig, da es wesentlich auf den Einzelfall ankommt. Dennoch gibt es einige grundlegende Richtlinien für die Einstufung und die Unterschiede im alten und neuen System.
Die Einstufung in den neuen Pflegegrad 1 erfolgt bei einer ersten Einschränkung in der Alltagskompetenz, gemessen an den neuen sechs Kriterien. Wer im alten System in die Pflegestufen 0 oder 1 eingestuft wurde, darf zukünftig mit dem Pflegegrad 2 rechnen. Wird zudem eine eingeschränkte Alltagskompetenz diagnostiziert, entspricht dies dem Pflegegrad 3. Gleiches gilt, wenn bislang die Pflegestufe 2 oder entsprechende Einschränkungen vorlag.
Die Pflegegrade 4 und 5 werden Personen zugeteilt, die bislang in der Pflegestufe 2 waren und eine eingeschränkte Alltagskompetenz aufweisen bzw. die Pflegestufe 3 innehatten. Für die höchste Stufe 5 muss die Pflegestufe 3 zuzüglich einer entsprechenden Einschränkung vorliegen. Die genannten Richtwerte sollen vorrangig Pflegebedürftigen als Orientierung dienen, falls diese bereits jetzt Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung beziehen.
Bekommen Pflegebedürftige nun mehr oder weniger Geld?
Pauschal kann nicht gesagt werden, wie sich die neuen Pflegegrade auf Ihren Leistungsbezug auswirken. Insgesamt wird mehr Geld durch die gesetzliche Pflegeversicherung ausgezahlt, allerdings wird es auch mehr Leistungsempfänger geben. Wichtig wird bei der Neueinstufung, ob und in wie weit eine Einschränkung der Alltagskompetenz vorliegt. Ist dies nicht gegeben, kann es zu geringen Leistungen kommen, im Falle einer zusätzlichen Diagnose dieser Art zu einem Anstieg gegenüber des bisherigen Pflegegeldes.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, um mehr über die Umstellung auf Pflegegrade zu erfahren und die Sinnhaftigkeit einer 24-Stunden-Pflege zu Hause zu erkennen.