Verhinderungspflege: Entlastung für Pflegende – Leistungen und Tipps
Bezahlte Auszeit für pflegende Angehörige – wissen Sie schon, dass Sie als pflegender Angehöriger ein vom Staat zugesichertes Recht auf Entlastung haben?
Die Verhinderungspflege ist durch den § 39 im Sozialgesetzbuch geregelt. Das sagt aus, dass für eine Person, die sich seit mindestens sechs Monaten in der häuslichen Pflege befindet jährlich € 1550,00 in Anspruch genommen werden können.Das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Pflegeversicherung.