Pflegegrad 1 bedeutet, dass die Selbstständigkeit gering beeinträchtigt ist. Das ist der Einstieg in die Pflegeversicherung. Pflegegeld gibt es noch nicht, aber einige Leistungen schon. Hier finden Sie die wichtigsten Beträge für 2026 im Überblick.
Was bedeutet Pflegegrad 1?
Den Pflegegrad legt die Pflegekasse nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst fest. Dabei wird in sechs Lebensbereichen bewertet, wie selbstständig eine Person noch ist. Pflegegrad 1 gilt bei einem Gesamtwert von 12,5 bis unter 27 Punkten. Maßgeblich ist nicht die Diagnose, sondern wie viel Unterstützung im Alltag nötig ist. Die gesetzliche Grundlage finden Sie in § 15 SGB XI.
Wie wird der Pflegegrad ermittelt?
Der Medizinische Dienst bewertet sechs Bereiche. Jeder Bereich fließt mit einem eigenen Gewicht in den Gesamtwert ein:
- Selbstversorgung (40 Prozent): zum Beispiel Waschen, Anziehen, Essen und Trinken
- Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen (20 Prozent): zum Beispiel Medikamente, Arztbesuche, Therapien
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 Prozent): zusammen mit dem höheren der beiden Werte
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 Prozent)
- Mobilität (10 Prozent): zum Beispiel Fortbewegung und Treppensteigen
Je mehr Hilfe in diesen Bereichen nötig ist, desto höher fällt der Pflegegrad aus.
Die Leistungen bei Pflegegrad 1 im Überblick
Diese Beträge gelten 2026:
| Leistung | Betrag | Wofür |
|---|---|---|
| Pflegegeld | kein Anspruch | Erst ab Pflegegrad 2 |
| Entlastungsbetrag | 131 € pro Monat | Für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis 42 € pro Monat | Zum Beispiel Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel |
| Wohnumfeld verbessern | bis 4.180 € je Maßnahme | Zum Beispiel für einen barrierefreien Umbau |
| Pflegeberatung | kostenlos | Hilfe bei der Auswahl passender Leistungen |
Ab Pflegegrad 2 kommen Pflegegeld, Pflegesachleistungen und die Verhinderungspflege hinzu. Die Beträge dazu finden Sie in der Tabelle zu den Pflegesachleistungen und in unserem Beitrag zur Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Betreuung zu Hause mit Pflegegrad 1
Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Eine Betreuungskraft, die im Haushalt lebt, kostet bei herz&hand ab 105 € pro Tag, das sind ab rund 3.150 € im Monat, und müsste in der Regel überwiegend selbst finanziert werden. Ob und wie sich eine Betreuung zu Hause für Sie lohnt und welche Alternativen es gibt, besprechen wir gern persönlich mit Ihnen. Alle Details zu Preisen und Ablauf finden Sie unter Kosten der 24-Stunden-Pflege und auf unserer Seite zur 24-Stunden-Pflege.
So kommen Sie an die Leistungen
Den Antrag stellen Sie bei der Pflegekasse, zum Beispiel formlos per Telefon. Danach folgt die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Auch eine kostenlose Pflegeberatung steht Ihnen zu. Wenn die Pflege plötzlich nötig wird, hilft unser Ratgeber Plötzlich Pflegefall mit den wichtigsten Schritten.
Häufige Fragen zu Pflegegrad 1
Gibt es bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?
Nein. Pflegegeld zahlt die Pflegekasse erst ab Pflegegrad 2.
Was tun, wenn sich der Zustand verschlechtert?
Stellen Sie bei der Pflegekasse einen Antrag auf Höherstufung. Der Medizinische Dienst prüft dann den Pflegegrad neu.
Die anderen Pflegegrade im Überblick
Die Leistungen unterscheiden sich je nach Pflegegrad deutlich. Hier lesen Sie die Übersichten zu den anderen Stufen: Leistungen bei Pflegegrad 2 · Leistungen bei Pflegegrad 3 · Leistungen bei Pflegegrad 4 · Leistungen bei Pflegegrad 5.
Gut zu wissen
Stand dieses Beitrags ist Oktober 2026. Für 2027 ist eine Pflegereform geplant. Sie ist noch nicht beschlossen, deshalb aktualisieren wir diesen Beitrag, sobald es verbindliche Änderungen gibt. Unsere Angaben ersetzen keine Rechts- oder Pflegeberatung. Verbindlich Auskunft geben Ihre Pflegekasse und die Pflegeberatung.
Sie haben Fragen zur Betreuung zu Hause? Wir beraten Sie täglich von 9 bis 20 Uhr, auch am Wochenende: 089 – 88 949 134. Oder nutzen Sie unseren Bedarfsfragebogen.

